Räumlichkeiten (kommunale) - Vermietung

Volltext

Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten. Hierzu stellt der Nutzer einen Antrag an die Kommune. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt gegen Zahlung des im Mietvertrag festgelegten Nutzungsentgeltes, der Bewirtschaftungs- sowie ggf. Reinigungskosten und unter Beachtung der Benutzungsordnung.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in deren Besitz sich die kommunale Räumlichkeit befindet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Überlassung von Räumlichkeiten
  • Angabe von Nutzungsdatum, Nutzungsdauer, Nutzungszweck der Räumlichkeiten

Kosten

Es fallen Benutzungsentgelte an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Benutzungs- und Gebührenordnung der jeweiligen Kommune

Formulare

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde nach den jeweils gültigen Antragsformularen.

Urheber

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