Die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung "Markenkäse" erteilen
Volltext
Wenn Sie Ihr Produkt unter der Bezeichnung „Markenkäse“ führen möchten, dann müssen Sie dafür die Erlaubnis der zuständigen Stelle einholen. Diese wird die Einhaltung der Vorgaben zu personellen, baulichen und technischen Anforderungen prüfen sowie Nachweise der Einhaltung der Anforderungen an Markenkäse abfordern.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Erteilung der Genehmigung per schriftlichem Bescheid
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Voraussetzungen
Die Genehmigung wird erteilt, wenn der verantwortliche technische Leiter sowie die bauliche und technische Einrichtung des Betriebes die Gewähr dafür bieten, dass der hergestellte oder fertiggelagerte Käse der Güteklasse Markenkäse entsprechen wird.
Bei Betrieben, die Käse herstellen oder fertiglagern, muss ferner Käse der Sorte, für die die Genehmigung beantragt wird, in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen den Anforderungen an Markenkäse entsprochen haben.
Fertiglagerer dürfen "Markenkäse" nur in den Verkehr bringen, wenn er in einem Betrieb hergestellt ist, für den die Genehmigung zur Verwendung der Bezeichnung "Markenkäse" erteilt ist.
Erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag
Kosten
Es fallen Kosten an.
Frist
Die Genehmigung muss vor dem Inverkehrbringen des Käses erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines Antrags und Vorliegen der Voraussetzungen dauert die Bearbeitung ca. 2 bis 3 Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Absatz 2 Käseverordnung (KäseV)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)