Familienerholung - Förderung kommunal

Urheber

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Volltext

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)