Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

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Volltext

Zielgruppen von Projekten, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind Menschen mit Migrationsbiografie im Sinne der Definition der Personengruppe „Menschen mit Migrationshintergrund“ des Statistischen Bundesamtes. Dies gilt unabhängig von der Bleibeperspektive und schließt ausländische Staatsangehörige ohne auf Dauer angelegten Aufenthalt ein.

Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Migrationsbiografie am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten.

Das für Migrations- und Integrationsangelegenheiten zuständige Ministerium verfolgt mit dieser Richtlinie die folgenden Programmziele:

  1. Stärkung der Kompetenzen von Menschen mit Migrationsbiografie,
  2. Stärkung der chancengleichen Teilhabe und der aktiven Partizipation von Menschen mit Migrationsbiografie am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben,
  3. Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz zwischen Menschen mit Migrationsbiografie und Aufnahmegesellschaft,
  4. Steigerung des Erfolgs bundesfinanzierter Integrationsmaßnahmen, insbesondere Integrationskurse nach § 43 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), sowie Maßnahmen zur Erstorientierung und Wertevermittlung,
  5. Bereitstellung von Beratungs- und Informationsangeboten für Menschen mit Migrationsbiografie,
  6. Verbesserung der Vernetzung, Qualifizierung und Beratung der mit Migrations- und Integrationsangelegenheiten befassten Institutionen und Organisationen.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 511

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Förderanträge sind ausschließlich per E-Mail an Referat 511 im Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten:

Integrationsfoerderung@tlvwa.thueringen.de

Erforderliche Unterlagen

Alle Antragsunterlagen nach der Projektförderrichtlinie Integration

https://justiz.thueringen.de/themen/migration/gesetze/

Kosten

Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Förderung der Maßnahme muss bis zum 30. September des Vorjahres, spätestens jedoch 6 Wochen vor Projektbeginn, per E-Mail beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 511, beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung kann Widerspruch eingelegt werden.

Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz