Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetriebe registrieren und Kennnummer erteilen

Volltext

Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Brüteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Voraussetzungen

  • beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

Kosten

Die Erteilung einer Kennnummer für eine Brüterei oder einen Zuchtbetrieb oder einen Vermehrungsbetrieb ist nach Nr. 5.5.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.


Es werden je Betrieb 291,- € erhoben.



Frist

Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)