Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetriebe registrieren und Kennnummer erteilen
Volltext
Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Brüteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Voraussetzungen
- beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Kosten
Die Erteilung einer Kennnummer für eine Brüterei oder einen Zuchtbetrieb oder einen Vermehrungsbetrieb ist nach Nr. 5.5.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.
Es werden je Betrieb 291,- € erhoben.
Frist
Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Verordnung (EG) Nr. 617/2008
- Bruteier-Kennzeichnungsverordnung (BruteiKennzV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)