Wohnungsbau Fördermittel für Mietwohnungen beantragen

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Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dafür steht Ihnen das  Förderprogramm nach der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025“ zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.  

Ansprechpunkt

Anträge im Mietwohnungsbau bewilligt Ihnen die Thüringer Aufbaubank.

Erforderliche Unterlagen

Dem Anmeldeformular sind die Unterlagen nach Nummer 5.2 der Anlage 1 zur Richtlinie beizufügen. Hierunter zählen etwa Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnungen nach der  Wohnflächenverordnung (WoFlV), Kostenberechnungen nach der DIN 276 und Bauablaufpläne.

Nähere Auskünfte erteilt die Bewilligungsstelle.

Kosten

keine

Frist

Programmanmeldungen nimmt die Thüringer Aufbaubank bis Ende November für das Folgejahr entgegen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Im Rahmen der Übergangsbestimmung nach Nummer 15 der "Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025" sowie der Abwicklung der nach ISSP und ThürModR-Mietwohnungen bewilligten Vorhaben sind die entsprechenden Formulare nach diesen Richtlinien zu verwenden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.09.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft