Presserecht - Ordnungswidrigkeiten

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Volltext

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes. Es befasst sich, ausgehend von der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse.

In § 13 TPG (Ordnungswidrigkeiten) werden die wesentlichen Bestimmungen des Presse-Ordnungsrechts zusammengefasst:

  • die Impressums- und Offenlegungspflicht (auch § 7, § 8 TPG),
  • die an den verantwortlichen Redakteur zu stellenden persönlichen Anforderungen (auch § 9 TPG),
  • die in § 10 TPG normierte Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen (Anzeigen).  

Ansprechpunkt

Anzeigen sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.  

Erforderliche Unterlagen

Das der Anzeige zugrunde liegende Schriftstück ist der Anzeige als Anlage beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit nach § 13 TPG hat schriftlich zu erfolgen.