Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

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Volltext

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,

  • wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
  • wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.

Verfahrensablauf

Die Mitteilung zum Strahlenschutzbeauftragten kann Online, postalisch oder per E-Mail erfolgen.

Tragen sie alle notwendigen Daten in das Onlineformular ein.

Laden sie die notwendigen Unterlagen hoch.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an dasThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik

Thüringer Landesamt Für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21

Voraussetzungen

  • Es gibt keine Bedenken der Behörde gegen die Zuverlässigkeit der Person, die Sie zur strahlenschutzbeauftragen Person bestellen und der Behörde mitteilen.
  • Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz liegt vor.
  • Bei Ärztinnen und Ärzten: Approbation

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Zuverlässigkeit, Führungszeugnis (Belegart O)
  • Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesen oder weiteren Betreibenden mit Angabe der Betreiberin oder des Betreibers und in welchem Umfang
  • bei Ärztinnen und Ärzten: Nachweis der Approbation

Frist

Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)
    • Wenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gebührenbescheid:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie