Sprengstoff verantwortliche Personen anzeigen

Volltext

Wenn Sie als Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach dem Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Behörde mitteilen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt .

Frist

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständige Behörde.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.06.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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