Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffverordnung beantragen
Urheber
Volltext
Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.
Frist
Der Antrag ist 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz bzw. zur Aufnahme einer Tätigkeit als verantwortliche Person.
Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie