Sprengung anzeigen
Urheber
Volltext
Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, muss die nach dem Sprengstoffgesetz verantwortliche Person dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Ergeben sich nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen, muss dies ebenfalls angezeigt werden.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan (Absperrplan), maßstäblich
- Berechnungs- und Planungsunterlagen
- Sachverständigengutachten (wenn erforderlich)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Anzeige muss rechtzeitig, bei Einzelsprengungen spätestens eine Woche, bei mehreren gleichartigen Sprengungen spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Sprengtermin bei der zuständigen Stelle eingehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu Ordnungsbehörde und Polizei sowie zu betroffenen Anliegern wird empfohlen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie