Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen
Volltext
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.
Verfahrensablauf
Das Formular zur Beendigung des Betriebes ist online vollständig auszufüllen und an die Strahlenschutzbehörde zu senden. Vorhandene Originalgenehmigungen sind postalisch an die Strahlenschutzbehörde zu senden.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
Voraussetzungen
Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original) postalisch zurücksenden
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Mitteilung hat unverzüglich zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsdauer erforderlich nur Entgegennahme der Mitteilung
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie