Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Volltext

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

Verfahrensablauf

Das Formular zur Beendigung des Betriebes ist online vollständig auszufüllen und an die Strahlenschutzbehörde zu senden. Vorhandene Originalgenehmigungen sind postalisch an die Strahlenschutzbehörde zu senden.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

Voraussetzungen

Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original) postalisch zurücksenden

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Mitteilung hat unverzüglich zu erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer erforderlich nur Entgegennahme der Mitteilung

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie