Kinder- und Jugenderholung: Förderung

Urheber

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Volltext

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien fördern.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.12.2012
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit