Radioaktive Stoffe: Bestand - Anzeige
Urheber
Volltext
Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Sie der zuständigen Stelle den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen einmal jährlich mitteilen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
Erforderliche Unterlagen
- Bestandsmeldung
Kosten
Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Frist
Der Bestand ist der zuständigen Stelle am Ende jedes Kalenderjahres innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gewinnung, Erzeugung, Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen sind der zuständigen Stelle unter Angabe von Art und Aktivität innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Der Fund oder der Verlust von radioaktiven Stoffen sind der zuständigen Stelle unverzüglich zu melden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie