Baustellenvorankündigung

Urheber

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Volltext

Wenn Sie eine Baustelle einrichten wollen, bei der

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,

müssen Sie der zuständigen Stelle eine Vorankündigung übermitteln.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor der Baustelleneinrichtung zu übermitteln.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung ist bei mehreren Arbeitgebern oder besonders gefährlichen Arbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erarbeiten und nach § 4 ein/-e Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/-in zu bestellen.

Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs.1 Nr.1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der zuständigen Behörde eine Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.02.2014
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit