Zulassung als Klassifizierer für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Volltext
Nach Eingang des Antrags:
Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung:
- Vollständigkeit des Antrags:
a) Name und Anschrift des Antragstellers,
b) zwei aktuelle Lichtbilder,
c) Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird.
- Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
- Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen,
- Erklärung, dass und wie die Unabhängigkeit des Klassifizierers sichergestellt ist
- Nachweis der Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses
- Nachweis der Sachkunde Verwiegung
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags, Erteilung eines Aktenzeichens
- ggf. Rücksprache seitens der Behörde mit antragstellender Person und/oder Klassifizierungsunternehmen und/oder Behörden anderer Bundesländer
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Zuordnung eines personenbezogenen Stempels, Erstellung eines Klassifiziererausweises und einer Zulassungsurkunde
- Belehrung der antragstellenden Person
- Übergabe der Zulassungsurkunde, des Klassifiziererausweises und der Zulassungsurkunde
Ansprechpunkt
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Telefon: +49 361 574041 - 475 oder - 131
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Telefon: +49 361 574041 - 475 oder - 131
Voraussetzungen
- vollständiger Antrag
- vorhandene Sachkunde
- Tätigkeit in einem Klassifizierungsunternehmen für mindestens drei Monate
- Ausbildung als Klassifizierer
- Zuverlässigkeit
- Unabhängigkeit
- Sachkunde Verwiegung
Erforderliche Unterlagen
- vollständiger Antrag
- zwei aktuelle Lichtbilder
- Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird
- Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
- Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs
- Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen
- Erklärung der Sicherstellung der Unabhängigkeit
- Führungszeugnis
- Nachweis der Sachkunde Verwiegung
Kosten
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Formulare
- Antragsformular mit Anlagen
Hinweise (Besonderheiten)
- Fortbildungsprüfung alle 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)