Meisterprüfungen in der Landwirtschaft

Urheber

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Volltext

Auf der Grundlage der Meistervorbereitungskurse erfolgt die Abnahme der Prüfung zum Landwirtschaftsmeister, Tierwirtschaftsmeister, Forstwirtschaftsmeister und Gärtnermeister vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle. Fortbildungsabschlüsse im Bereich des Herdenmanagements und des ökologischen Landbaus sowie Prüfungen zur Ausbildereignung in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft werden von Prüfungsausschüssen der zuständigen Stelle abgenommen.

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46 ist die zuständige Stelle für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen (höherqualifizierende Berufsbildung) in der Land- und Hauswirtschaft im Freistaat Thüringen, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 46 – Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda

e-mail: berufsbildung@tlllr.thueringen.de

Tel.: +49 361 574062-633

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 46 – Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda

e-mail: berufsbildung@tlllr.thueringen.de

Tel.: +49 361 574062-633

Kosten

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen regelt die Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.10.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46