Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis beantragen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Radiologie oder Funktionsdiagnostik
  • Pharmazeutisch-Technische Assistentin oder Pharmazeutisch-Technischer Assistent
  • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
  • Logopädin oder Logopäde
  • Hebamme
  • Diätassistentin oder Diätassistent
  • Orthoptistin oder Orthoptist
  • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
  • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
  • Podologin oder Podologe
  • Altenpflegerin oder Altenpfleger
  • Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent/ Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent
  • Alten- oder Krankenpflegehelferin oder Alten- oder Krankenpflegehelfer

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Voraussetzungen

Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Erforderliche Unterlagen

  • persönlicher Antrag
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Kosten

Bei Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren von 80,00 Euro an.

Frist

Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

Rechtsgrundlage(n)

Das Berufsgesetz des jeweiligen Gesundheitsfachberufes

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.

Formulare

Weitere Informationen, Formulare und Anträge zu den Berufen des Gesundheitswesens finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA).

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie