Unternehmensgenehmigung zum Betreiben einer Schieneninfrastruktur (§ 6 AEG) beantragen

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Volltext

Ohne Unternehmensgenehmigung darf niemand Schienenwege, Steuerungs- und Sicherungssysteme oder Bahnsteige betreiben. Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erfüllt sind. Der zuständigen Genehmigungsbehörde muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung genügt wird. Für diese Zwecke hat der Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen.

Verfahrensablauf

Das Unternehmen stellt beim Infrastrukturministerium einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Unternehmensgenehmigung für eine bestimmte Infrastruktur und reicht die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) ein, um nachzuweisen, dass es zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet ist. Der Antrag wird geprüft und innerhalb von 3 Monaten über den Antrag entschieden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Referat 42 - Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenpersonenfernverkehr.

Voraussetzungen

Der Antragsteller in Deutschland niedergelassen ist oder dort eine juristisch selbstständige Niederlassung betreibt und den Anforderung den §§ 6a - 6e AEG genügt.

Erforderliche Unterlagen

1. Handelsregisterauszug

2. Auszug Gewerbezentralregister

3. Jahresabschluss

4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt

5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung

6. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft

7. Führungszeugnis Geschäftsführung

8. Nachweis Haftpflichtversicherung

9a. Nachweis Sicherheitsgenehmigung

oder

9b. Bestellung des Betriebsleiters und des Stellvertreters einschließlich Führungszeugnisse, Prüfungszeugnisse gemäß Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung, Lebensläufe sowie die Geschäftsanweisung für den Betriebsleiter und den Stellvertreter

Kosten

500 - 5.000 Euro

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate (bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar

Formulare

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.10.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft