Luftverkehr - Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung beantragen
Urheber
Volltext
Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
- Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes oder an das Luftfahrt-Bundesamt.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Kosten
35,00 Euro bis 380,00 Euro
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
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