Fahrlehrerprüfung - Zulassung beantragen

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Volltext

Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber ein.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Erforderliche Unterlagen

Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:

  • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis,
  • einen Nachweis, dass die Fahrpraxis und die Ausbildung begonnen wurde.

Für die Lehrproben:

  • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis,
  • einen Nachweis über den Abschluss der Fahrpraxis.

Kosten

  • für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt)

  • für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 303.1 GebOSt)

  • Prüfungsgebühren (Nr. 301.1-301.3 GebOSt)

    • Klasse BE: 1237,37 Euro zzgl. Auslagen (einschließlich Lehrproben)

    • Klasse A: 672,98 Euro zzgl. Auslagen

    • Klassen CE und DE: je 735,48 Euro zzgl. Auslagen

Frist

Die fahrpraktische Prüfung eines Bewerbers um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.

In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.

Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Es sind jeweils getrennte Anträge auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis und Ablegung der Prüfung zu stellen.

  • Antragstellung auf Erteilung/ Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis mit entsprechendem Vordruck (erhältlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt)
  • Antrag auf Ablegung der Prüfung: formlos

Hinweise (Besonderheiten)

Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, bedarf es keiner erneuten Zulassung durch die zuständige Erlaubnisbehörde.

Wenn die Zulassung zu eventuellen Wiederholungsprüfungen nicht mit der Erstzulassung erteilt wurde, bedarf es einer Neuzulassung!

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.03.2017
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesverwaltungsamt

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