Führerschein Stellen für die Schulung in Erster Hilfe - Anerkennung beantragen

Urheber

Volltext

Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung.

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller (bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen) und das Ausbildungspersonal für die Schulung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
  • Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.

Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Schulung befassten Personen) verbunden werden.

Kosten

Die Gebühr gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beträgt 153,39 Euro (einschließlich der Abnahme vor Ort).

Frist

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6 Wochen (einschließlich der Abnahme vor Ort).

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Antragsformulare können beim Thüringer Landesverwaltungsamt angefordert werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Zu empfehlen ist vor Antragstellung ein persönliches Gespräch im Thüringer Landesverwaltungsamt. Erst nach Vorliegen aller geforderten Unterlagen erfolgt die Prüfung vor Ort.

Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Freistaates Thüringen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.02.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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