Flurstück Bildung durch Zusammenlegung; Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung
Volltext
Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und beauftragte Vertreter des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
Ansprechpunkt
Zur Vereinigung von Grundstücken und Verschmelzung von Flurstücken können Sie sich an einen in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder an das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - siehe Informationen unter "Zuständige Stelle" - wenden. Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Legitimation des Antragstellers (Personaldokument),
- Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken.
Kosten
Die Leistungen sind in der Regel kostenfrei.
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)
Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)
Urheber
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)