Verkehrswert nach BauGB Feststellung / Grundstückswert Ermittlung

Volltext

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 Baugesetzbuch).

Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften werden auf Antrag durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und über den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken erstattet.

Verkehrswertgutachten werden u. a. auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige erstellt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter dem nachstehenden Link.

Ansprechpunkt

Im Freistaat Thüringen gibt es 9 Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (siehe auch nachfolgender Link), die dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zugeordnet sind.  Bitte wenden Sie sich an den räumlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte, siehe Angabe unter "Zuständige Stelle".

Erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis und Grundbuchauszug des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.

Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie weitere Informationen über Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen.

Kosten

Gebühren werden gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Gutachterausschüsse (ThürVwKostOGA) erhoben.

Die Gebühren eines Gutachtens über unbebaute/bebaute Grundstücke setzen sich aus einer Grundgebühr und einer vom ermittelten Verkehrswert abhängigen Gebühr, zuzüglich der Umsatzsteuer und eventueller Auslagen zusammen.

  •  Gutachten über unbebaute Grundstücke nach § 193 Abs. 1 des BauGB
  •  75 v. H. der Gebühr nach der Gebührenstaffel der Anlage 2 der ThürVwKostOGA
  • Gutachten über bebaute Grundstücke nach § 193 BauGB
  • Gebühr nach der Gebührenstaffel der Anlage 2 der ThürVwKostOGA

Anlage 2:

Verkehrswert in Euro                    Grundbetrag in Euro                    Anteil vom Verkehrswert

bis 250.000                                                1.100                                             0,58 Prozent

bis 500.000                                                1.850                                             0,28 Prozent

bis 1.000.000                                             2.250                                             0,20 Prozent

bis 2.500.000                                             2.950                                             0,13 Prozent

über 2.500.000                                          4.700                                             0,06 Prozent

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich nein

Hinweise (Besonderheiten)

Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Im Zuge der Bearbeitung werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses relevante Unterlagen von anderen Behörden sowie vom Antragsteller angefordert. Diese dienen der Ermittlung der rechtlichen Gegebenheiten und der tatsächlichen Eigenschaften des Bewertungsgegenstandes.

Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, vereinbart die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit dem Antragssteller/Eigentümer einen Termin zur Besichtigung des Bewertungsobjektes. Dieser Termin dient der Vorbereitung der Wertermittlung, insbesondere werden Daten für die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung sowie Gebäudemaße erhoben.

Im Anschluss daran wird in einer Sitzung des Gutachterausschusses der Verkehrswert des besichtigten Bewertungsobjekts ermittelt und beschlossen. Im Nachgang wird das Gutachten in der Geschäftsstelle ausgearbeitet und mit der Kostenentscheidung dem Antragsteller/Eigentümer übermittelt.

Voraussetzungen

Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie

  • Grundstückseigentümer,
  • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
  • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,

sind.

Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn

  • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
  • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
  • Gerichte und Justizbehörden

es beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt u. a. vom Wertermittlungsobjekt und vom Antragsvolumen in den Geschäftsstellen ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.

Urheber

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

TLBG - R 26