Versicherungsmakler - Erlaubnis und Register

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Versicherungsmakler bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese wird erteilt, wenn Sie die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen können.

Versicherungsmakler müssen sich außerdem in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dieses wird von den IHKs geführt und ist beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsmakler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Kosten

Gebühren werden nach der Gebührenordnung der zuständigen IHK erhoben.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.06.2018
Fachlich freigegeben durch:

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

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