Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte beantragen
Volltext
- Sie sind ein Landwirt und erzeugen Futtermittel (z. B. Grünfutter, Silage, Heu, Getreide, Ölsaaten, Leguminosen), das Sie ggf. im eigenen Betrieb an lebensmittelliefernde Tiere (auch Pferde) verfüttern und/oder die erzeugten Futtermittel an Dritte (Landwirte, Landhandel, Tierhalter) abgeben (als Abgabe gilt Verkauf, Verschenken, Tauschen usw.).
- Sie sind ein Landwirt und stellen hofeigene Futtermischungen her. Sie verwenden hierzu selbst erzeugte Futtermittel, zugekaufte Einzelfuttermittel (z. B. Sojaschrot, Rapskuchen) und/oder Mischfuttermittel (z. B. Milchleistungsfutter, Mineralfutter, Ergänzungsfuttermittel).
- Sie sind ein Landwirt und verwenden beim Silieren ein Siliermittel.
- Sie sind ein Landwirt, der in seine hofeigene Futtermischung Zusatzstoffe (z. B. Harnstoff) oder Vormischungen, die Zusatzstoffe enthalten, einmischt.
Dann benötigen Sie eine Registrierung nach der Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005 und nach der Futtermittelverordnung.
Ein Landwirt, der Kokzidiostatika (Mittel gegen Kokzidiose), Histomonostatika (Mittel gegen Protozoen --> Einzeller) oder Vormischungen mit diesen Zusatzstoffen in hofeigene Futtermittel einmischt, benötigt eine Zulassung.
Für Landwirte aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) einzureichen.
Verfahrensablauf
Das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21, per E-Mail, per Fax oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR in Jena möglich. Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit ergeht die Registrierung an den Antragsteller.
Bei einer Zulassung erfolgt vorab eine Kontrolle vor Ort. Erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen, erhalten Sie die Zulassung.
Ansprechpunkt
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marküberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: futtermittel@tlllr.thueringen.de
Telefon: +49 (0) 361 574041-357
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marküberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: futtermittel@tlllr.thueringen.de
Telefon: +49 (0) 361 574041-357
Voraussetzungen
- Sie betreiben eine Landwirtschaft
Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb und jede Betriebsstätte des Unternehmens, der in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe tätig ist, gesondert zu erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Kosten
- 18,- Euro je Betriebsstätte für Registrierung einer Futtermittelbetriebsstätte nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005
- 18,- Euro je Bescheinigung für Bescheinigung über die Registrierung einer Futtermittelbetriebsstätte nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005
- 100,- bis 5000,- Euro bei Zulassung einer Futtermittelbetriebs oder deren Versagung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005
- 18,- bis 72,- Euro je Bescheinigung für Bescheinigungen über Zulassungen nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 und amtliche Bescheinigungen nach Art. 3 der Verordnung (EU) 2017/625
- 18,- bis 5000,- Euro bei Änderung der Registrierung oder der Zulassung eines Betriebs nach Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Formulare
Schriftform möglich: Ja
E-Mail möglich: Ja
Persönliches Erscheinen möglich: Ja
Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb und jede Betriebsstätte des Unternehmens, der in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe tätig ist, gesondert zu erfolgen.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)