Ausstellung Mitgliedsbescheinigung Handwerkskammer

Urheber

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Volltext

Die Mitgliedsbescheinigung ist ein Schriftstück der Handwerkskammer, das Angaben zum Handwerksbetrieb wie z. B. Betriebsname, Betriebsadresse, Mitgliedsnummer und die eingetragenen Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage A bzw. Anlage B der Handwerksordnung enthält.

Auf Anfrage oder formlosen Antrag stellt die Handwerkskammer für ihre Mitgliedsbetriebe eine Mitgliedsbescheinigung als Nachweis über die Eintragung aus.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Gebühren- und Entgeltverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist die Benennung Ihrer Mitgliedsnummer bei der zuständigen Handwerkskammer, die sich auf Ihrer Handwerks- bzw. Gewerbekarte befindet, sehr hilfreich.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2016
Fachlich freigegeben durch:

die Thüringer Handwerkskammern

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