Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
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Für bestimmte Tätigkeiten an Kälte-Klimatechnik benötigen Sie eine persönliche Sachkundebescheinigung nach § 5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Neben den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Handwerksinnungen können auch andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmen entsprechende Prüfungen anbieten und diese Sachkundebescheinigungen ausstellen. Dafür ist eine staatlichen Anerkennung notwendig. Sie können die Anerkennung gemäß § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragen.
Verfahrensablauf
- Der Antrag kann online oder postalisch gestellt werden.
- Es empfiehlt sich ein Vorgespräch mit der Behörde.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit.
Voraussetzungen
- Es werden hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Aus- oder Fortbildungseinrichtung gestellt.
- Qualifiziertes Personal und eine entsprechende Ausrüstung mit Werkzeugen und Messinstrumenten sind erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Lehrplan und Referentenverzeichnis
- Mess- und Apparateliste
- Lehrgangsunterlagen
- Muster der Teilnahmebescheinigung
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 125,00 EUR, höchstens 1250,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Onlinedienste
Frist
Es gibt keine Fristen.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht