Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Volltext
Für bestimmte Tätigkeiten an Kälte-Klimatechnik benötigen Sie eine persönliche Sachkundebescheinigung nach § 5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Neben den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Handwerksinnungen können auch andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmen entsprechende Prüfungen anbieten und diese Sachkundebescheinigungen ausstellen. Dafür ist eine staatlichen Anerkennung notwendig. Sie können die Anerkennung gemäß § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Lehrplan und Referentenverzeichnis
- Mess- und Apparateliste
- Lehrgangsunterlagen
- Muster der Teilnahmebescheinigung
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 125,00 EUR, höchstens 1250,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Fristen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
- Der Antrag kann online oder postalisch gestellt werden.
- Es empfiehlt sich ein Vorgespräch mit der Behörde.
Voraussetzungen
- Es werden hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Aus- oder Fortbildungseinrichtung gestellt.
- Qualifiziertes Personal und eine entsprechende Ausrüstung mit Werkzeugen und Messinstrumenten sind erforderlich.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Onlinedienste
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht