Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

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Volltext

Für bestimmte Tätigkeiten an Kälte-Klimatechnik benötigen Sie eine persönliche Sachkundebescheinigung nach § 5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Neben den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Handwerksinnungen können auch andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmen entsprechende Prüfungen anbieten und diese Sachkundebescheinigungen ausstellen. Dafür ist eine staatlichen Anerkennung notwendig. Sie können die Anerkennung gemäß § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragen.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag kann online oder postalisch gestellt werden.
  • Es empfiehlt sich ein Vorgespräch mit der Behörde.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit.

Voraussetzungen

  • Es werden hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Aus- oder Fortbildungseinrichtung gestellt.
  • Qualifiziertes Personal und eine entsprechende Ausrüstung mit Werkzeugen und Messinstrumenten sind erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Lehrplan und Referentenverzeichnis
  • Mess- und Apparateliste
  • Lehrgangsunterlagen
  • Muster der Teilnahmebescheinigung

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 125,00 EUR, höchstens 1250,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Onlinedienste

Frist

Es gibt keine Fristen.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht