Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen für das Handwerk (Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung)

Urheber

Volltext

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können Ausländer die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen, wodurch diese zur Ausübung bestimmter Berufe berechtigt sind. Für Berufe im Handwerk sind die örtlichen Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Handwerkskammer.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
  • Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
  • Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopien des Zeugnisses im Original und Übersetzung)
  • Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben

Kosten

zwischen 100,00 € und 600,00 €

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht jede Anerkennungsstelle ist für alle Qualifikationen zuständig. Alle Bundesländer haben eigene zuständige Stellen für die Anerkennungsverfahren.
Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.12.2019
Fachlich freigegeben durch:

Handwerkskammer Erfurt

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