Eintragung in die gemeinsamen Listen für Nachweisberechtigte bautechnischer Nachweise der AKT und IKT nach § 65 ThürBO vom 13. März 2014

Urheber

Volltext

Brandschutz - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
Die Architektenkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz ein, wenn der Antragsteller die Bauvorlageberechtigung für das Bauvorhaben besitzt oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung erfüllt und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat oder als Prüfingenieur für Brandschutz nach ThürPPVO eingetragen ist.

Standsicherheit - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
Die Ingenieurkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ein, wenn sie einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen besitzen und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen.

Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für Brandschutz und Standsicherheit
Das Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten informiert über die entsprechenden Eintragungsvoraussetzungen sowie das Antragsverfahren.

Ansprechpunkt

Bei Antragstellung für die Listeneintragung Brandschutz wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.
Bei Antragstellung für die Listeneintragung Standsicherheit wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Thüringen.

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen

Ingenieurkammer Thüringen

Erforderliche Unterlagen

  • Studienabschluss
  • Bescheinigung zur Bauvorlageberechtigung (bei Listeneintragung Brandschutz)
  • Bestätigung über eine mindestens 2-jährige bzw. 3-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der beantragten Liste
  • Zertifikat "Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz" (bei Listeneintragung Brandschutz)
  • drei der Listeneintragung entsprechende bautechnische Nachweise, die nicht älter als fünf Jahre vor Antragstellung sind
  • Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr

Kosten

  • Eintragungsgebühren
  • Jährliche Gebühr für die Veröffentlichung der Listeneintragung als Nachweisberechtigte für Brandschutz siehe auf der Website nachweisberechtigte-thueringen.de

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle oder im Zentralen Thüringer Formularservice.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anträge werden von einer gemeinsamen Eintragungskommission der AKT und IKT geprüft. Sie allein entscheidet, ob eine Eintragung erfolgt. Es werden nur vollständig und ordnungsgemäß eingereichte Anträge behandelt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.01.2021
Fachlich freigegeben durch:

Architektenkammer Thüringen

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