Digitale Einreiseanmeldung für Reiserückkehrer

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Reiserückkehrer, die sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben und das Gesundheitsamt zu kontaktieren.

Dies gilt auch, wenn eine Negativtestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 in Verbindung mit einem ärztlichen Zeugnis vorhanden ist, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen (entsprechende Dokumente können als Anlage hochgeladen werden). Eine Kontaktaufnahme erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Eine aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.

Ansprechpunkt

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Behörde muss die Quarantäne, die Test-, die Impf- oder die Genesenennachweise sowie die Ausnahmen von Regelungen für Einreisende kontrollieren können. Dazu werden Ihre Reise- und Kontaktdaten erhoben und weitergeleitet.

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