Architektenkammer Eintragung einer Partnergesellschaft beantragen

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Volltext

Will sich eine Partnerschaftsgesellschaft in Thüringen dauerhaft niederlassen und in der Firma oder im Namen der Gesellschaft die Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ sowie den Zusatz „frei“ oder „freischaffend“ führen, muss sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Thüringen eingetragen sein. Die Eintragung muss schriftlich beantragt werden.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der Architektenkammer einreichen.

Über Ihren Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.

Voraussetzungen

  • Sitz oder eine Niederlassung in Thüringen
  • mindestens ein Partner ist Mitglied der Architektenkammer Thüringen

Erforderliche Unterlagen

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Gesellschaftsvertrages / der Satzung und ggf. Änderungen in beglaubigter Form
  • Kopie der Liste der Gesellschafter / Aufsichtsratsmitglieder
  • Kopie der Liste der Geschäftsführer / des Vorstandes
  • Kopie der Anmeldung zum Handelsregister /Partnerschaftsregister
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 33 ThürAIKG
  • Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr

Kosten

Für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss sind mit Antragstellung folgende Gebühren zu bezahlen:

  • Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft: EUR 400,00

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bedarf es bei der Architektenkammer keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

Formulare

  • Antrag auf Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis

Außerdem stellt Ihnen das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

Hinweise (Besonderheiten)

Durch die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Kammer. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Architektenkammer Thüringen

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