Prüfsachverständige für Technische Anlagen und Einrichtungen - Anerkennung beantragen

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Volltext

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen   des Auftraggebers gebunden.

Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine schriftliche und eine mündliche Prüfung beinhaltet.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Referat 21 - Baurecht.

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Voraussetzungen

  • Abschluss eines Ingenieurstudiums an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung
  • mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur in der Fachrichtung, in der die Anerkennung beantragt wird, davon mindestens 2 Jahre Mitwirkung bei Prüfungen
  • Nachweis der besonderen Fachkunde in der beantragten Fachrichtung (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
  • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
  • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
  • Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei Prüfungen

Kosten

Pro Fachrichtung 200,- bis 300,- € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen).

Frist

Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Prüfungsterminen der fachbegutachtenden Stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Formulare

Formlos.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:

  • Lüftungsanlagen,
  • CO-Warnanlagen,
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlage,
  • Druckbelüftungsanlagen,
  • Feuerlöschanlagen,
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
  • Sicherheitsstromversorgungen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

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