Abschluss des Landpachtvertrages melden
Urheber
Volltext
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit
und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach
dem LPachtVG.
Ansprechpunkt
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur
Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR, in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Erforderliche Unterlagen
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Kosten
keine
Frist
Die Anzeige des Vertragsabschlusses erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist, kann auf 2 Monate verlängert werden
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum