Abschluss des Landpachtvertrages melden

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Volltext

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach dem LPachtVG.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur

Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR, in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Erforderliche Unterlagen

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

Kosten

keine

Frist

Die Anzeige des Vertragsabschlusses erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der 1-Monatsfrist, kann auf 2 Monate verlängert werden

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.05.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum