Verkaufsoffene Sonntage
Verkaufsstellen sind in Thüringen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen. Die konkreten Termine sind nicht landeseinheitlich, sondern werden vor Ort festgelegt.
Ansprechpunkt
An Ihren Landkreis bzw. ihre kreisfreie Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal