Impfen
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.
Ansprechpunkt
Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.
Kosten
keine
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit