Briefwahl beantragen

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Volltext

Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:

Ansprechpunkt

Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales