Wahlhelfer werden

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Volltext

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales