Wählbarkeitsbescheinigung
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Ansprechpunkt
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.12.2022
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales