Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen

Volltext

Legehennenbetriebe bzw. -haltungen sind registrierungspflichtig, wenn sie

  • 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
  • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid

Ansprechpunkt

In Thüringen wenden Sie sich bitte an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Voraussetzungen

  • Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
  • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
  • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl.

  • Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes,
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts und/oder der Ökokontrollstelle sowie
  • bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.

Kosten

Die Registrierung bzw. Änderung der Registrierung ist nach Nr. 5.5.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.

Es fallen abhängig vom Bearbeitungsaufwand und Haltungssystem Kosten in Höhe von 25,- bis 484,- € an.



Frist

Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 bis 3 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

Hinweise (Besonderheiten)

Ggf. ist die Zulassung einer Packstelle erforderlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zur zuständigen Stelle auf.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)