Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen
Volltext
Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen erzeugen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bedingungen hierfür einhalten.
Besondere Haltungsformen sind
- extensive Bodenhaltung,
- Freilandhaltung,
- bäuerliche Freilandhaltung sowie
- bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf.
Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie die Art der Fütterung angeben wollen.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Voraussetzungen
- beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung
-
Einhaltung der Bedingungen entsprechend der Haltungsform und der Geflügelart und –rasse hinsichtlich
- Futterbestandteile,
- Besatzdichte,
- Schlachtalter und Mastdauer,
- Zugang zu Auslauf,
- Größe und Beschaffenheit des Auslaufs,
- Beschaffenheit der Stallausgänge,
- Nutzfläche des Stalls und der Produktionsstätten, Stallkapazität sowie
- Sitzstangen.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen
Kosten
Die Zulassung bzw. Änderung der Zulassung ist nach Nr. 5.4.6 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.
Es fallen abhängig vom Bearbeitungsaufwand Kosten in Höhe von 225,- bis 658,- € an.
Frist
- Erteilung der Zulassung vor Verwendung des jeweiligen Begriffs
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines Antrags und vollständigem Nachweis der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 543/2008
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (GFlFleischV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)