Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen

Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.

Verfahrensablauf

  • Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer oder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Verbindung.
  • Je nach Bedarf und Möglichkeiten beraten diese Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Urheber

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