Impressum - ordnungswidrig
Urheber
Volltext
D ie Anforderungen an das Impressum einer Website sind gesetzlich geregelt. Wer im Internet öffentlich Telemedien anbietet, muss auf seinen Internetseiten bestimmte Informationen über seine Identität (Impressum) vorhalten. Ordnungswidrig handelt, wer die entsprechenden Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
Ansprechpunkt
Die Thüringer Landesmedienanstalt ist in Thüringen die für medienrechtliche Fragen zuständige Verwaltungsbehörde. Somit werden Verstöße gegen die Impressumspflicht von hier geahndet.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)