Impressum - ordnungswidrig

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

D ie Anforderungen an das Impressum einer Website sind gesetzlich geregelt. Wer im Internet öffentlich Telemedien anbietet, muss auf seinen Internetseiten bestimmte Informationen über seine Identität (Impressum) vorhalten. Ordnungswidrig handelt, wer die entsprechenden Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

Ansprechpunkt

Die Thüringer Landesmedienanstalt ist in Thüringen die für medienrechtliche Fragen zuständige Verwaltungsbehörde. Somit werden Verstöße gegen die Impressumspflicht von hier geahndet.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.05.2018
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)