Raumbeobachtung

Urheber

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Volltext

Aufgaben der Raumbeobachtung sind die Bestandsaufnahme der räumlichen und zeitlichen Entwicklung raumbedeutsamer Maßnahmen und Planungen in Thüringen und das Aufzeigen von Entwicklungstendenzen.

Über die Ergebnisse der Raumbeobachtung unterrichtet die Landesregierung den Landtag einmal innerhalb von fünf Jahren in Form eines Landesentwicklungsberichtes.

Ansprechpunkt

Die Raumbeobachtung obliegt, je nach Aufgabe, sowohl der obersten als auch der oberen Landesplanungsbehörde.

Rechtsgrundlage(n)