Binnenschifffahrt - Thüringer Binnenschifffahrtsführerschein beantragen
Urheber
Volltext
Für das Führen von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern ist eine Fahrerlaubnis gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) erforderlich.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Voraussetzungen
- Bestandene theoretische und praktische Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
- Mindestalter: Kategorie A Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine 21 Jahre; Kategorie B Wasserfahrzeuge ohne Antriebsmaschine 18 Jahre
Erforderliche Unterlagen
1. die Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis über Ort und Tag der Geburt,
2. ein Lichtbild,
3. ein Eignungsnachweis eines Dienstes nach § 6 Abs. 3 ThürSchiffFloßVO, der nicht älter als drei Monate ist,
4. die Erklärung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 ThürSchiffFloßVO des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt wurde,
5. der Nachweis über die bestandenen Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
6. der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d. ThürSchiffFloßVO
Kosten
Es fallen Verwaltungskosten jeweils nach Genehmigungsaufwand an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wird im Zulassungsbescheid benannt.
Formulare
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft