Binnenschifffahrt - Thüringer Binnenschifffahrtsführerschein beantragen

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Volltext

Für das Führen von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern ist eine Fahrerlaubnis gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) erforderlich.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

  • Bestandene theoretische und praktische Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
  • Mindestalter: Kategorie A Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine 21 Jahre; Kategorie B Wasserfahrzeuge ohne Antriebsmaschine 18 Jahre

Erforderliche Unterlagen

1. die Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis über Ort und Tag der Geburt,

2. ein Lichtbild,

3. ein Eignungsnachweis eines Dienstes nach § 6 Abs. 3 ThürSchiffFloßVO, der nicht älter als drei Monate ist,

4. die Erklärung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5  ThürSchiffFloßVO des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt wurde,

5. der Nachweis über die bestandenen Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO

6. der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d. ThürSchiffFloßVO

Kosten

Es fallen Verwaltungskosten jeweils nach Genehmigungsaufwand an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wird im Zulassungsbescheid benannt.

Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.02.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft