Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen
Volltext
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Ansprechpunkt
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Dr. Laier, RL VII2
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales