Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen 
  • Adressbuchverlage

ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Ansprechpunkt

Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Dr. Laier, RL VII2

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.10.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales