Unterhaltszahlung

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Unterhalt bezeichnet eine Leistung, die eine Person einer anderen Person erbringt, um deren erforderlichen Lebensbedarf zu sichern.

Generell sind Kindesunterhalt und Unterhalt für Ehegatten beziehungsweise das andere Elternteil zu unterscheiden.

Kindesunterhalt
Für Kinder besteht seitens der Eltern generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes richtet.

Unterhalt für das andere Elternteil oder Ehegatten
In Abhängigkeit davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren, bestehen unterschiedliche Ansprüche:

  • Betreuungsunterhalt
    Betreuungsunterhalt kann unabhängig einer Eheschließung verlangt werden, wenn ein Elternteil nach der Trennung die Betreuung für das gemeinsame Kind übernehmen muss und deshalb keiner oder nur einer eingeschränkten Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
     
  • Trennungsunterhalt
    Trennungsunterhalt ist der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten gegen den anderen für die Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Trennung abzufedern und den in der Ehe geprägten Lebensstandard möglichst zu sichern.
     
  • Nachehelicher Unterhalt
    Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.

Urheber

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie