Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Behebung melden

Urheber

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Volltext

Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Verfahrensablauf

Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Erforderliche Unterlagen

Genauer Standort der Störung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Störung, evtl. Foto.

Kosten

keine

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

Besichtigung und Aufnahme der Störung zwei Tage, Reparatur bis zu 2 Wochen, je nach Priorität.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Formulare

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr