Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Behebung melden
Urheber
Volltext
Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Verfahrensablauf
Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV
Ansprechpunkt
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Erforderliche Unterlagen
Genauer Standort der Störung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Störung, evtl. Foto.
Kosten
keine
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
Besichtigung und Aufnahme der Störung zwei Tage, Reparatur bis zu 2 Wochen, je nach Priorität.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Formulare
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr