Schulpsychologische Beratung beantragen

Für Schulleitungen, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher

Wir unterstützen Sie durch:

  • Einzel-Coaching und Supervision zu beruflichen Anforderungen und Zielen,
  • Gruppensupervision und Fallbesprechungsgruppen,
  • Beratung zum Beispiel im Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen, mit beruflichen Belastungen sowie Erfahrungen mit physischer und psychischer Gewalt.

Für Teams, Kollegien und Steuergruppen

Zu unserem Angebot gehören:

  • Beratung und Begleitung im Rahmen von Team- und Schulentwicklungsprozessen,
  • Schulinterne Fortbildungen zu pädagogisch- psychologischen Themen, zum Beispiel Kommunikation, Stressbewältigung und Gesundheitsförderung, interkulturelle Kompetenz,
  • Beratung und Vermittlung bei Konflikten,
  • Akutintervention und Nachsorge bei schulischen Krisenfällen.

Wenn wir selbst Beratungs- und Fortbildungsbedarfe nicht erfüllen können, unterstützen wir Sie gern bei der Suche nach passenden Beratungsangeboten, Referentinnen und Referenten.

Für Schülerinnen und Schüler

Manchmal läuft es mit der Schule einfach nicht rund.

Wir sind für Schülerinnen und Schüler da, zum Beispiel wenn:

  • Schwierigkeiten mit Lehrkräften, Mitschülerinnen oder Mitschülern auftreten,
  • ein sehr belastendes Erlebnis stattgefunden hat,
  • das Lernen schwerfällt oder die Konzentration nicht gelingt,
  • Angst vor Prüfungen oder vor der Schule zum Problem wird.

Für Eltern

Schulschwierigkeiten sind nichts Ungewöhnliches.

Wir beraten Sie bei Themen wie:

  • schulischen Krisenfällen, Konflikten und Mobbing,
  • Lernen, Motivation und Konzentration von Kindern.

Gern sind wir Ihnen behilflich, langfristige Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Region zu finden.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie Schülerin oder Schüler, Elternteil, Lehrkraft oder Schulleitung beziehungsweise eine andere ratsuchende Person sind, können sich direkt an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Sofern die Betroffenen einverstanden sind, ist es wünschenswert, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen zunächst an die Schule, das heißt an die Lehr- und Beratungslehrkräfte wenden. Eine gemeinsame Teilnahme verschiedener Personengruppen, die an einem Problemfeld beteiligt sind, ist von Vorteil. Einzelgespräche sind selbstverständlich möglich. Die Sprechzeiten des Schulpsychologischen Dienstes erfahren Sie über das jeweilige Staatliche Schulamt. Sie sollten telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.
  • Die Telefonnummern der Ansprechpersonen im Schulpsychologischen Dienst finden Sie unter:

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den schulpsychologischen Dienst der Staatlichen Schulämter.

Voraussetzungen

Berufliche Tätigkeit an einer staatlichen Schule in Thüringen beziehungsweise Kind oder Schülerin/Schüler an einer staatlichen Schule

Erforderliche Unterlagen

  • meist sind keine Nachweise oder Unterlagen erforderlich
  • gegebenenfalls sind nach Absprache bisherige Untersuchungsergebnisse, etc. hilfreich

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund eines unterschiedlich hohen Beratungsaufkommens kann keine pauschale Aussage über die Bearbeitungsdauer gegeben werden. Für gewöhnlich findet das Erstgespräch innerhalb weniger Wochen statt.

Rechtsgrundlage(n)

  • Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes (Anlage der Geschäftsordnung der Staatlichen Schulämter Thüringens)
  • Allgemeine Aufgabenbeschreibung der Thematischen Arbeitskreise des Schulpsychologischen Dienstes

Rechtsbehelf

Beschwerde beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Formulare

Für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler gibt es keine Formulare. Die Kontaktaufnahme erfolgt per Telefon oder E-Mail.

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.02.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal