Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Landesstraßen - Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes beantragen
Sie sind von Verkehrslärm beeinträchtigt, der auf eine Bundesfernstraße oder Landesstraße zurückzuführen ist? Als Eigentümer, nicht als Mieter, können Sie beim Straßenbaulastträger einen formlosen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung stellen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV).
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag unter Angaben des Wohnorts, der Straße und der Hausnummer
- Vollmacht des Bevollmächtigten bei Wohnungseigentümergemeinschaft
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
- Antragsstellung durch Eigentümer
- Feststellung der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
- Ortstermin zur Feststellung des Sanierungsaufwandes (gegebenenfalls Feststellung keine Überschreitung der Auslösewerte)
- Aufforderung zur Angebotseinholung (möglichst 3 Angebote) entsprechend Ortstermin
- Erstellung einer Vereinbarung mit Festlegung der Erstattungskosten
- Auftragsvergabe und Einbauarbeiten (zum Beispiel Fenster, Lüfter, Dämmung) sind durch den Eigentümer zu veranlassen und zu überwachen
- Abnahme der Leistungserbringung durch den Straßenbaulastträger
- Auszahlung der Erstattung gemäß Vereinbarung, nach Vorlage der Rechnung vom Eigentümer
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer des Wohnhauses oder der Eigentumswohnung und haben mit der Realisierung der Lärmschutzmaßnahme noch nicht begonnen.
- Ihr Wohnhaus oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich an einer Bundesfernstraße oder Landesstraße.
- Die Auslösewerte, Grenzwerte gemäß Richtlinie für Verkehrslärm an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sind überschritten.
- Sofern im Bundes-/Landeshaushalt Haushaltsmittel bereitgestellt und noch nicht ausgeschöpft wurden.
Bearbeitungsdauer
- je nach haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
Urheber
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Rechtsbehelf
keiner